Start-up Planet Sindelfingen
Die Wirtschaftsförderung Sindelfingen behält sich vor einen anteiligen und zeitlich begrenzten Mietzuschuss von 50 Prozent und bis max. 500 Euro pro Team pro Monat zu bezahlen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Gründer*innen/Start-ups eine finanzielle Förderung durch die Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH erhalten:
Kriterium Arbeitsplatz: Es besteht ein Mietvertrag mit dieleute Coworking Space in der Kurzen Gasse 10/1, Sindelfingen.
Kriterium weitere Fördermittel/finanzielle Zuschüsse: Gründer*in/Start-up darf bisher keine Mietzuschüsse oder Förderung durch Dritte erhalten, ausgenommen sind geförderte Beratungsleistungen und Risikokapitalinvestitionen durch Dritte.
Kriterium Geschäftsidee: die Geschäftsidee muss nachvollziehbar, realistisch und nachhaltig sein. Die Beurteilung erfolgt durch den ausgefüllten Fördermittelantrag sowie ein 20-minütiges Auswahlgespräch bei der Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH.
Kriterium Berufstätigkeit: Gründer*in/Start-up kann sowohl im Voll- als auch im Nebenerwerb gründen, d.h. die Gründung/das Start-up muss nicht im Vollerwerb gegründet werden. Eine Berufsausübung zum Zeitpunkt der Gründung ist nicht erforderlich.
Ausgenommen von der finanziellen Förderung sind klassische Handwerksgründungen, wie z.B. Handwerksbetriebe, Gründungen im gastronomischen Bereich oder Gründungen im primären Dienstleistungsbereich (z.B. Dienstleistungen im Reinigungs-, Transport- und Sicherheitsgewerbe).